Teilnahmebedingungen für Sound@V
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikerinnen und Musiker, die in Vorarlberg geboren sind und/oder seit mehr als drei Jahren in Vorarlberg leben. Bands müssen zumindest ein Mitglied haben, das in Vorarlberg geboren wurde und/oder seit mehr als drei Jahren in Vorarlberg lebt. Es gibt kein Alterslimit. Die künstlerische Darbietung muss den vier Hauptkategorien zuordenbar sein. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bands oder Soloacts, deren Performance überwiegend aus Eigenkompositionen besteht. Die eingereichten Titel dürfen vor maximal drei Jahren komponiert oder veröffentlicht worden sein. Die Sieger aus 2020 sind 2021 nicht teilnahmeberechtigt.