Schöbi-Fink betonte die kräftigen Impulse, die das Land mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) zum Ausbau der Angebote, für die Attraktivität der elementarpädagogischen Ausbildung sowie zur Unterstützung der Familien setzt.
Von dem neuen KBBG profitieren Vorarlberger Familien mit kleinen Kindern, indem darin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Unterstützung der Eltern in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben ein Versorgungsauftrag für jede Gemeinde verankert ist. Dieser besagt, dass jedem dreijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz, jedem Volksschulkind ab dem Betreuungsjahr 2024/25 ein Nachmittagsplatz mit Ausnahme der Schulferien und jedem zweijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2025/26 ein Halbtagsplatz bei Bedarf zur Verfügung stehen muss, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
Laufend mehr Betreuungsplätze
„Analog zum Versorgungsauftrag steigt der Bedarf an Betreuungsplätzen, und auch dieser Herausforderung begegnen wir mit großer Entschlossenheit“, sagte Schöbi-Fink. Allein im Jahr 2023 sind 55 neue Gruppen in Trägerschaft von Gemeinden und privaten Rechtsträgern entstanden, die dafür vom Land eine erhöhte Personal- und Investitionskostenförderung erhalten.
„Auch 2024 schreitet der Ausbau weiter voran“, betonte Schöbi-Fink und verwies auf die kräftige Ausgabensteigerung des Landes für die Elementarpädagogik. Zum Ausbau sowie für die Qualität und Leistbarkeit der Einrichtungen sind im Landeshaushalt 2024 in Summe fast 130 Millionen Euro veranschlagt, rund 29 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wird neben den regulären Förderungen und erhöhten Fördersätzen auch in die elementarpädagogischen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten investiert.
Qualität und Wertschätzung des Personals
Besonders wichtig für die Qualitätsentwicklung ist, dass die Kinder von qualifiziertem und motiviertem pädagogischem Personal betreut und begleitet werden. Um diese wertvolle Arbeit gebührend zu entlohnen, wurden zum September 2023 neue Modellstellen eingeführt, was gruppenleitenden pädagogischen Fachkräften in Kleinkindgruppen und Spezialkräften im Bereich Inklusion, Sprachförderung, Schulvorbereitung und psychosoziale Unterstützung eine bessere Bezahlung bietet. „Heuer ist eine weitere Gehaltsreform vorgesehen“, so Schöbi-Fink.
Kostenloser Zugang im Rahmen der sozialen Staffelung
Seit 1. Jänner 2024 ist die Bildung und Betreuung von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und bei Tageseltern im Rahmen der sozialen Staffelung für Familien mit geringem Haushaltseinkommen im Umfang von 25 Wochenstunden kostenfrei. „Wir wollen möglichst allen einen leichteren und leistbaren Zugang zu den Angeboten ermöglichen“, betonte Schöbi-Fink.
Bildungszuschuss für BAfEP-SchülerInnen
Ebenfalls seit Jahresbeginn fördert das Land das Schulgeld für die Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) am Institut St. Joseph in Feldkirch zur Gänze. Davon profitieren vor allem jungen Menschen und deren Familien, zugleich wird dadurch die Attraktivität der Ausbildung erhöht.
Freiwilliges soziales Jahr in der Elementarpädagogik
Ab dem Betreuungsjahr 2024/25 wird es erstmals die Möglichkeit geben, das freiwillige soziale Jahr in einer elementarpädagogischen Einrichtung zu absolvieren. Der Start ist mit 20 Einsatzstellen vorgesehen. „Ziel ist es, vermehrt junge Menschen für den Beruf zu begeistern und damit den künftigen Personalbedarf zu decken“, erläuterte Schöbi-Fink. Die Personalkosten der Personen, die das FSJ absolvieren, werden vom Land Vorarlberg übernommen.